Leiharbeitsverhältnis

Leiharbeitsverhältnis
Leih|arbeitsverhältnis,
 
befristete Überlassung eines Arbeitnehmers durch seinen Arbeitgeber (Verleiher) zur Arbeitsleistung im Betrieb eines anderen Arbeitgebers (Entleiher) aufgrund außergewöhnlicher Umstände, ohne dass das Arbeitsverhältnis mit dem Verleiher gelöst wird (so genanntes »echtes« Leiharbeitsverhältnis). Die Überlassung ist nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers möglich (§ 613 Satz 2 BGB). Für die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung, bei der der Arbeitnehmer von vornherein zur Arbeitsleistung bei einem Dritten eingestellt wird (so genanntes »unechtes« Leiharbeitsverhältnis), gelten die Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes.

* * *

Leih|ar|beits|ver|hält|nis, das: Arbeitsverhältnis, bei dem ein Arbeitnehmer für eine begrenzte Zeit im Betrieb eines anderen Arbeitgebers arbeitet, ohne dass das Arbeitsverhältnis mit dem bisherigen Arbeitgeber gelöst wird.

Universal-Lexikon. 2012.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Leiharbeitsverhältnis — I. Begriff:Ein L. liegt vor, wenn der Arbeitnehmer mit seiner Zustimmung von dem Arbeitgeber (Verleiher), der mit ihm im eigenen Namen einen Arbeitsvertrag geschlossen hat, an einen anderen Arbeitgeber (Entleiher) zur Erbringung von… …   Lexikon der Economics

  • Leiharbeitnehmer — ⇡ Leiharbeitsverhältnis …   Lexikon der Economics

  • Arbeitnehmerüberlassung — Personalleasing, Zeitarbeit. 1. Begriff: Überlassung von Arbeitnehmern (Leiharbeitnehmern) von einem Arbeitgeber (Verleiher) an einen anderen Arbeitgeber (Entleiher) zur Erbringung von Arbeitsleistung. Der Leiharbeitnehmer untersteht dem… …   Lexikon der Economics

  • Arbeitnehmerüberlassung — Bei der Arbeitnehmerüberlassung handelt es sich um eine Form des drittbezogenen Personaleinsatzes, infolgedessen ein Unternehmer einen Arbeitnehmer einstellt und diesen dann zum Zwecke der Arbeitsleistung einem Dritten überlässt. Niedergelegt… …   Deutsch Wikipedia

  • Richtlinie 91/383/EWG — Basisdaten der EG Richtlinie 91/383/EWG Titel: Richtlinie 91/383/EWG des Rates vom 25. Juni 1991 zur Ergänzung der Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von Arbeitnehmern mit befristetem Arbeitsverhältnis oder… …   Deutsch Wikipedia

  • Arbeitnehmerüberlassung — Arbeitskräfteüberlassung; Mitarbeiterleasing; Mitarbeiter Leasing; Personaldienstleistung; Personalvermittlung; Personalleasing; Mitarbeiterüberlassung; Arbeitskraftüberlassung; Arbeitnehmer Leasing; …   Universal-Lexikon

  • Leiharbeit — Arbeitskräfteüberlassung; Mitarbeiterleasing; Mitarbeiter Leasing; Personaldienstleistung; Personalvermittlung; Personalleasing; Mitarbeiterüberlassung; Arbeitnehmerüberlassung; Arbeitskraftüberlassung; …   Universal-Lexikon

  • Arbeitgeber — I. Begriff:A. ist jeder, der einen ⇡ Arbeitnehmer beschäftigt. Wer A. ist, bestimmt sich danach, mit wem der ⇡ Arbeitsvertrag geschlossen wurde. A. kann auch eine juristische Person sein. Unter besonderen arbeitsvertraglichen Verhältnissen, in… …   Lexikon der Economics

  • Personalleasinggebühren — in ihrer Bedeutung ständig zunehmende ⇡ Kosten der Überlassung von Arbeitnehmern (⇡ Leiharbeitsverhältnis, ⇡ Arbeitnehmerüberlassung). Strittig, ob sie in der Kostenartenrechnung den ⇡ Personalkosten oder den ⇡ Fremdleistungskosten zuzurechnen… …   Lexikon der Economics

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”